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Geschichte von U-292

 
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LI Fritz
Flottillenwrack
Flottillenwrack


Anmeldedatum: 24.02.2004
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BeitragVerfasst am: 11.12.2004, 21:34    Titel: Geschichte von U-292 Antworten mit Zitat

Ahoi Kaleuns der 9ten....

Bei Aufräumarbeiten habe ich einen Zeitungsartikel gefunden,der mich und sicher auch einige von Euch zum Nachdenken bringen wird.
Aber lest erst mal selbst:


Märkische Oderzeitung vom 22.Juni 2003

Schmidts Spießrutenlauf

Späte Gerechtigkeit für Opfer der NS-Unrechtsjustiz: 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden Deserteure der Wehrmacht vollständig rehabilitiert. Ein ehemaliger U-Boot-Kommandant erzählt seine Geschichte.
(von Hans-Georg Wackwitz)

Fast 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden unter der Nazi-Diktatur ver­urteilte Deserteure der Wehr­macht voll rehabilitiert und 22 000 Todesurteile aufgehoben. Ein entsprechendes Gesetz be­schloss der Bundestag am 17. Mai. Mit diesem Gesetz soll nach Angaben der Regierungskoalition eine Lücke in dem bereits 1998 in Kraft getretenen NS-Aufhebungsgesetz geschlossen werden. Von der Nazi-Militärjustiz verurteilte Deserteure mussten sich danach bisher einer Einzelfallprüfung un­terziehen, um eine Rehabilitie­rung zu erreichen. Diese soll künftig entfallen.
In Woltersdorf bei Erkner lebt ein Mann, der mit dem NS-Aufhebungsgesetz so seine Erfahrungen hat. Gute sind es nicht. Nunmehr hofft er auf Besserung. Schließlich hat auch Rentner Werner Schmidt es nach über 60 Jahren schriftlich, dass er unschuldig ist.
Bereits am 7. September 1999 teilte ihm die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel (Aktenzei­chen: 591 AR 155/99) mit, dass das Feldurteil des Gerichts des 2. Admi­rals der Ostsee vom 19. Dezember 1944 gegen ihn aufgehoben ist. „Jetzt sollte es doch schneller gehen mit meinen Rentenansprüchen, denn mir bleibt nicht mehr viel Zeit." Aus seinen Worten ist Galgenhumor herauszuhören. Werner Schmidt ist schließlich 79 Jahre alt.Die zurückliegenden zwölf Jahre ver­brachte er im Kampf mit der bundesdeut­schen Justiz. Schmidt wälzte Ge­setzestexte, kennt Aus- und Durchführungsbestimmungen fast auswendig. „Es gab schon Momente", bekennt er freimütig, „da habe ich mich ernsthaft gefragt, ob das alles noch normal ist."
Es begann 1944. Mit 22 Jahren gerät Schmidt als blutjunger Ober­leutnant der deutschen Kriegsmari­ne vor eben jenes Feldgericht. Da­mit beginnt für den gebürtigen Sachsen ein Leidensweg, der für die Nichtkriegsgenerationen schwer nachzuvollziehen ist.
Die Wehrmacht befindet sich zu dieser Zeit an allen Fronten auf dem Rückzug. Die Endsiegstimmung ist längst dahin. Auch dem jungen Oberleutnant Schmidt ist klar, dass weitere Opfer ihren Sinn verloren haben, weil sie nur den Krieg für Hitler und seine Helfershelfer ver­längern. Damals unfassbare Gedan­ken für Werner Schmidt. Sie lassen ihn kaum schlafen. Schließlich ist er U-Boot-Mann, gehört zur Elite der Kriegsmarine.
Aber auch hier bröckelt es. Aus den Jägern von einst, die im Atlan­tik, vor den Küsten Amerikas, im Mittelmeer und im Nordmeer Han­delsschiffe aus alliierten Geleitzü­gen wie Karninchen schießen, sind längst Gejagte geworden. 1944 ist jede sogenannte Feindfahrt wie rus­sisches Roulette, ein Spiel mit dem Tod. Am Ende des Krieges wird es in der .Statistik der deutschen U-Boot-Waffe lapidar heißen: Von zehn U-Boot-Fahrern fanden sieben ein nasses Grab. Drastisch beschrie­ben: Sie sind in ihren Zigarren elend verreckt.
Wie das Leben auf einem U-Boot ist, weiß keiner besser als Werner Schmidt, schließlich ist er der Kom­mandant von U-292. Ein Boot der Klasse VII/C. Bestückt mit 14 Tor­pedos oder 43 Minen.
Vom Heimathafen Trondheim in Norwegen aus sticht U-292 dreimal in See. Das Einsatzgebiet ist das Nordmeer. Hier legt U-292 Minen im Geleitzugkrieg auf der Strecke nach Murmansk, um damit die Ma­teriallieferungen der Amerikaner an die Sowjetunion zu stören. Zum Ab­schuss eines Aals (wie die Torpedos von den U-Boot-Männern genannt werden) kommt es nach Schmidts Aussagen nicht.
Als die vierte Feindfahrt befohlen wird, begeht der Oberleutnant zur See für seine Vorgesetzten, die die U-Boot-Männer bis zum letzten Kriegstag sinnlos verheizen, einen unverzeihlichen Fehler. Schmidt verlässt mit seiner Crew U 292 und geht an Land, weil das Boot Was­sereinbrüche hat und eine Fahrt in See einem 'Selbstmordkommando gleichgekommen wäre. Was in sol­chen Fällen folgt, ist in der Literatur hinlänglich beschrieben. Werner Schmidt wird am. 19.Dezember 1944 vom Gericht des 2. Admirals der Ostsee wegen uner­laubten Entfernens von der Truppe zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt und unehrenhaft aus der Wehrmacht entlassen. Die Strafe verbüßt er bis Januar 1946 im Zuchthaus Hamburg-Fuhlsbüttel. Bis 1946 deshalb, weil Schmidt einfach bei Kriegsen­de im Knast vergessen wurde, weil das die englische Besatzungsmacht wenig interessierte.
60 Jahre später kommt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Kiel, als sie dieses Unrechtsurteil aufhebt, zu dem Schluss, dass das für die Nazi-Mi­litärjustiz ein sehr „moderates Urteil1* war. Denn angesichts der Kriegslage hätte das Feldgericht Schmidt auch wegen Feigheit vor dem Feind, Fahnenflucht und Wehr­kraftzersetzung verurteilen können. Wie dann das Urteil ausgesehen hätte, haben 22 000 deutsche Solda­ten erfahren müssen, die durch die NS-Militärjustiz zum Tode durch Erschießen oder Erhängen verurteilt wurden. In dieser Beziehung hat Schmidt Glück im Unglück, wenn man überhaupt diese Begriffe ver­wenden kann.
Denn wer in die Fänge der NS-Militärjustiz gerät, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Die Armeen der USA, Großbritanniens und Frankreichs exekutierten während des Zweiten Weltkrieges zusammen 300 Soldaten. Nur ein einziger US-Amerikaner wurde allerdings wegen Fahnenflucht hingerichtet. Und selbst dieser Fall löste in den USA damals breite Diskussionen aus.
Im Gegensatz dazu urteilten 3000 Juristen in Hitlers Wehrmacht mit einer Härte, für die es in der Ge­schichte keinen Vergleich gibt. Von 1914 bis 1918 verhängte das Kai­serreich lediglich 150 Todesurteile an deutsche Soldaten. Davon 32 we­gen Mordes. 48 der 150 Todesurtei­le wurden vollstreckt.
Diese Milde der Richter veranlassten den Weltkrieg-I-Gefreiten Adolf Hitler in seinem Buch „Mein Kampf zu folgender Schlussfolge­rung: „Es muss der Deserteur wis­sen, dass seine Desertion gerade das mit sich bringt, was er fliehen will. An der Front kann man sterben, als Deserteur muss man sterben."
Heute - über 60 Jahre danach -ist nicht mehr nachzuvollziehen, weshalb das Feldgericht des 2. Admirals der Ostsee gegen den U-Boot-Kommandanten Schmidt ein Urteil fällte, das ihn sechs Jahre Zuchthaus in Hamburg-Fuhlsbüttel. die unehrenhafte Entlassung aus der Wehrmacht und die Aberkennung der Wehrwürdigkeit einbrachte. Ob­wohl Werner Schmidt mit dem Krieg Schluss machte und mit dem Leben davon kam, hat er heute noch an seinem Schicksal zu tragen, zu­mal ehemalige Deserteure bei Tei­len der Bevölkerung und bei der Rechtsprechung immer noch als Feiglinge gelten.
Für Werner Schmidt ist das bitter. Mit der neuen Fassung des NS-Aufhebungsgesetzes hofft der ehemali­ge Boot-Kommandant auf späte Wiedergutmachung. Dass wir heute mit Werner Schmidt reden können, ist schon merkwürdig. Denn glaubt man den Dokumenten der U-Boot-Waffe, hat Werner Schmidt im Ein­satz vor dem Feind den Heldentod gefunden.
Auf den Internet-Seiten „Deut­sche U-Boote 1935 bis 1945" ist nämlich zu lesen, das der letzte Komman­dant von U 292 im Nordmeer westlich von Trondheim durch einen Liberator-Bomber der 59. briti­schen Squadron mit sechs Wasserbomben versenkt wurde.
Überlebt hat diesen Angriff kei­ner. 51 U-Boot-Männer, so heißt es im Internet, fanden den Tod. Soweit zur Glaubwürdigkeit von Dokumen­ten aus den letzten Tagen und Stun­den der Nazi-Herrschaft. Eben jene Dokumente gelten heute bei deut­schen Behörden als unumstößlich. Was das für Blüten treibt, dokumen­tiert sich ebenfalls am Fall Schmidt. Schmidts Spießrutenlauf durch die Behörden, um an Rentenpunkte und an eine eventu­elle Entschädigung für die Haftzeit zu kommen, beginnt mit einem offiziellen Schreiben der „Deutschen Dienststelle für die Be­nachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefalle­nen der ehemaligen deutschen Wehrmacht". Die Behörde teilt mit, dass Werner Schmidt seine Dienst­zeit vom 1.4.1941 bis zum 1.2. 1945 in der Kriegsmarine als län­gerdienender Freiwilliger geleistet hat und unehrenhaft entlas­sen wurde.
Das nimmt das Nieder­sächsische Landesverwaltungsamt zum Anlaß Wer­ner Schmidt zu schreiben, dass sein Antrag von 1990 auf Anrechnung der Wehr­machtszeit nach dem Allge­meinen Kriegsfolgengesetz (AKG) abschlägig beschie­den wird. Zwar hätten Offi­ziere der Wehrmacht, so die Begründung, das Recht, ebenso behandelt zu werden wie deutsche Beamte, aber nur dann, wenn sie eine Mindestdienstzeit von zwei Jahren aufzuweisen hätten und in Ehren aus dem Dienst geschieden wären.
Da Schmidt in Unehren ausgeschieden ist, gibt es, so die Behörde, keine An­rechnung auf die Rente. Ein weiterer Antrag von Werner Schmidt vom 11.11.1991 auf Gewährung einer Bei­hilfe nach den Richtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) schmet­tert die Oberfinanzdirektion Cottbus (OFD) mit der Be­gründung ab, Schmidt falle mit seinem Feldgerichtsur­teil nicht unter Richtlinien des AKG. Er ist nach OFD-Lesart nicht Opfer einer NS -Unrechtsmaßnahme, sondern er wurde recht­mäßig verurteilt.
Werner Schmidt gibt nicht auf. 1998 stellt er bei der OFD Köln den Antrag auf Entschädigung in Höhe von 7500 Mark nach dem Erlass des Bundesministeri­ums der Finanzen zur „ab­schließenden Regelung der Rehabilitierung für Opfer der NS-Justiz".Wieder gerät Schmidt in den Dschungel deutscher Gesetzes-Richtlinien. Sein Antrag wird in Köln abge­schmettert. Wäre Schmidt wegen Wehrkraftzerset­zung, Kriegsdienstverwei­gerung oder Fahnenflucht verurteilt worden, hätte er Geld vom Staat bekommen. Die „Delikte" sieht die Richtlinie vor. Wer aller­dings nur wegen unerlaub­ten Erfernens von der Trup­pe im Felde verurteilt wird, bekommt kein Geld, weil das kein Akt von Wider­stand, sondern eine soldati­sche Fehlleistung ist. Und deren Bestrafung ist recht­mäßig.Werner Schmidt bleibt hartnäckig. Am 2. Februar 2002 be­antragt er abermals bei der OFD Cottbus eine einmalige Beihilfe nach den Richtlinien der Bundesre­gierung über Härteleistungen an Opfern von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen. Werner Schmidt legt diesem Antrag das Schreiben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel bei, wonach sein Urteil aufgehoben wurde.
Nun greifen endlich auch für den Woltersdorfer Rentner die AKG-Härterichtlinien. Werner Schmidt bekommt für das erlittene Unrecht eine Entschädigung. 150 Mark pro Haftmonat. Allerdings nur bis zum 8.5.1945. Dass Werner Schmidt bis 1946 in Fuhlsbüttel sit­zen musste, interessiert deutsche Behörden nicht. Schließlich war im Mai 1945 der Krieg zu Ende.


Ist jemandem von Euch diese Geschichte bekannt?
Ich habe mal in diversen Büchern und I-Netseiten gesucht,aber nirgends was gefunden.
Offiziell ist U-292 ja versenkt worden:

(Quelle: U-Bootverluste in beiden Weltkriegen v. Paul Kemp)

Gruß
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Rollo
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BeitragVerfasst am: 11.12.2004, 21:38    Titel: Re: Geschichte von U-292 Antworten mit Zitat

LI Fritz hat Folgendes geschrieben:

Ist jemandem von Euch diese Geschichte bekannt?


Ja, ich habe den Artikel damals selber gelesen und extra aufeghoben. Hab eine Zeit lang in Woltersoorf gewohnt. Durch Umzug ist dieser aber leider verloren gegangen :?
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Seehase
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BeitragVerfasst am: 12.12.2004, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss wohl mal wieder ein Stück Geschichte umgeschrieben werden. Ich bin mir sicher, dass es nicht der einzige Fall war. Sehr interessant!! Top
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Putz
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BeitragVerfasst am: 13.12.2004, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

lachend Danke LI Fritz für den interessanten Bericht.Ja es gibt bestimmt noch viele Fälle die noch nicht aufgedeckt sind.
Ich finde der Mann hat richtig gehandelt-da ja sein Boot nicht Einsatzbereit war.
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Seehase
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BeitragVerfasst am: 15.12.2004, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.u-boot-forum.de/

Wenn noch einer Interesse an dem Thema hat, dann lest mal unter o.a. Link nach. Gebt unter suchen U-292 ein.
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Atze
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BeitragVerfasst am: 15.12.2004, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mittlerweile auch, daß da schlampig recherchiert wurde.
Man sollte Thomsen mal auf den Fall ansetzen, vielleicht bekommt er mit Herrn Bredows Hilfe die Wahrheit raus.
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